Strafrecht: Steuerstrafrecht - Wirtschaftsstrafrecht
In keinem anderen Rechtsgebiet greift der Staat so massiv in das Freiheitsrecht des Bürgers ein, wie im Rahmen eines Strafverfahrens: Durchsuchungen, Beschlagnahmen oder gar Untersuchungshaft können schon dann angeordnet werden, wenn noch gar nicht feststeht, ob eine Straftat tatsächlich begangen worden ist.
Und gerade in Steuerstrafsachen gibt es die Besonderheit, dass die Steuerfahnder zu Beginn der Durchsuchung gleich auch Arrestbeschlüsse aushändigen, die dazu führen, dass man sich wirtschaftlich nicht mehr bewegen kann. Konten sind gepfändet, auf dem Privathaus lastet eine Sicherungshypothek. Das ist der bürgerliche Tod oder anders ausgedrückt: Man bekommt seine Strafe gleich zu Beginn des Verfahrens. In dieser Situation braucht man einen Anwalt an der Seite, der weiß, was zu tun ist.
Der Anwalt Ihres Vertrauens sollte auch wissen, wie er das Verfahrensrecht in dem jeweiligen Verfahren - Besteuerungsverfahren einerseits und Steuerstrafverfahren andererseits - in Ihrem Sinne nutzen kann. Zuweilen kommt man im Besteuerungsverfahren z. B. schneller zu einer vollständigen Einsicht in die auch für das Strafverfahren relevanten Akten; man muss nur wissen wie. Vollständige Akteneinsicht ist für eine gute Verteidigung unabdingbar.
Neben steuerstrafrechtlichen Mandanten bearbeite ich nur solche aus dem Beitrags- und Insolvenzstrafrecht sowie aus den Bereichen Betrug und Untreue.