Wenn der Mandant zum Gegner seines Beraters wird

Jahrelang kann man gut und vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Und plötzlich behauptet der Mandant, man habe ihm durch eine fehlerhafte Beratung Schaden zugefügt. In diesen Fällen vertrete ich Steuerberater in Absprache mit ihrem Vermögenschadenhaftpflichtversicherer.

Mandate gegen Steuerberater nehme ich nur in Ausnahmefällen an, z. B. dann, wenn der Steuerberater meinen Mandanten durch falschen Rat einem Steuerstrafverfahren aussetzt.